Was mit den Arbeitsverhältnissen der Personale bei den jetzigen ÖPNV-Betreibern passiert, die keinen Zuschlag oder nur für Teile ihrer bisherigen Verkehrsleistung einen Zuschlag erhalten, haben die MOIN und der Landkreis keinen direkten Einfluss. Beiden ist aber wichtig, den Personalen dort, wo es von ihnen gewünscht ist, eine Sicherheit und Perspektive zu geben. Seitens der MOIN wird den Fahrerinnen und Fahrern ein Angebot auf Abschluss eines Arbeitsvertrages gemacht, wenn sie bisher und bis zur Betriebsaufnahme überwiegend auf Verkehrsleistungen tätig waren, die ihr derzeitiger Arbeitgeber verliert. Zugleich will die MOIN sicherstellen, dass auch ihren künftigen Subunternehmern das qualifizierte Personal zur Verfügung steht und unterstützt und fördert daher, wenn sich die Personale für eine Anstellung bei diesen entscheiden.
Falls einer Fahrerin/einem Fahrer, der nicht bei der MOIN selbst eingesetzt werden kann, durch einen Subunternehmer ein direktes Arbeitsverhältnis angeboten wird, stellt die MOIN den zwischen ihr und der Fahrerin/dem Fahrer bestehenden Arbeitsvertrag ruhend. Während der Ruhendstellung sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten ausgesetzt. Sollte das Arbeitsverhältnis mit dem Subunternehmer enden, lebt der Arbeitsvertrag zwischen der Fahrerin/dem Fahrer und der MOIN automatisch wieder auf und das Arbeitsverhältnis wird fortgeführt.
Durch dieses Modell wird eine hohe Beschäftigungssicherheit für das Fahrpersonal gewährleistet.